Ihr Nutzen
Ein DS-GVO konformes Datenschutz-Managementsystem
Ihre Herausforderungen
- Datenschutz als Qualitätsmerkmal
- Datenschutz-Dokumentation
- Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DS-GVO
- Bearbeitung von Anfragen von betroffenen Personen
- Datenschutz Verstöße werden scharf sanktioniert
- Schulung der Mitarbeiter
- Meldepflicht von „Daten-Pannen“
- IT-Sicherheit auf dem „Stand der Technik“
Die Konsequenzen
- Aufsichtsbehörde erhängt Bußgeld je nach Schwere des Verstoßes
- Haftung des Geschäftsführers oder Vorstandes als Verantwortlicher
Viele Verstöße, wie z. B. die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten gelten als grob fahrlässiges Verhalten - Zeitaufwand
Die Bearbeitung der Anforderungen kostet Zeit, Geld und Nerven
Unsere Lösung - Ihre Vorteile
- Wir übernehmen Funktion als externer Datenschutzbeauftragter
- Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir alle datenschutzrechtlich notwendigen Dokumente
- Wir bearbeiten alle eingehenden Anfragen von betroffenen Personen
- Wir melden eine Daten-Panne an die Aufsichtsbehörde und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung